Dark Mode Light Mode

Keine Haftung bei ebay Missbrauch

Ein gutes Urteil für die Verbraucher.
eBay Kunden können nicht haftbar gemacht werden, wenn jemand unter ihrem Namen Angebote beim Online-Auktionshaus einstellt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in einem Urteil entschieden. Danach muss es sich der Inhaber eines eBay-Kontos nicht zurechnen lassen, wenn jemand ohne sein Wissen sein Konto für eine Internet-Auktion nutzt. Das gelte auch dann, wenn er die Zugangsdaten nicht sorgfältig aufbewahrt hatte (Az. VIII ZR 289/09).

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Swiss Money Report: Betrugsversuch per Fax

Next Post

Ökostrom: Was ist drin