Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren.Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Dark Mode Light Mode
Zocken mit Griechenland?
Strafanzeigen gegen Unternehmen-was bedeutet das?
BDS e.V. ein Pseudo Anlegerschützer?

Strafanzeigen gegen Unternehmen-was bedeutet das?

Grundsätzlich kann J E D E R in Deutschland eine Strafanzeige gegen ein Unternehmen oder eine Person bei der Staatsanwaltschaft stellen. Dies alleine besagt nicht, ob die Strafanzeige gerechtfertigt ist bzw. der Inhalt der Strafanzeige überhaupt stimmt.

Es ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft dies zu prüfen. Kommt die Staatsanwaltschaft zu dem Eregbnis „ja, da ist was dran“, wird sie offizielle Ermittlungen einleiten und die Betroffenen anhören. Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft dann diverse Möglichkeiten das Verfahren abzuschließen. Entweder Einstellung des Verfahrens, Erlass eines Strafbefehls oder Anklageerhebung vor dem zuständigen Gericht.

Geht es bei dem Unternehmen um ein Unternehmen, welches Finanzdienstleistungen als Initiator anbietet, so sollten die Vermittler zunächst einmal V O R S I C H T I G sein in der weiteren Zusammenarbeit mit dem Unternehmen und das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten. Dies dient dem Eigenschutz und dem Schutz der Mandanten, möglicherweise – wenn die Ermittlungen mit der Tätigkeit in direktem Zusammenhang steht.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Zocken mit Griechenland?

Next Post

BDS e.V. ein Pseudo Anlegerschützer?