410-Euro-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll angehoben werden
Unter geringwertige Wirtschaftsgüter versteht man mobile und selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, deren Beschaffungswert eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschreiten darf, um…
Keine Hilfe für Hausbesitzer bei Klimasanierung
Fordern statt fördern.