OLG Frankfurt Urteil: Fehlerhafte Wiederrufsbelehrung der Sparkasse & Kreissparkassen!
Das Oberlandgericht Frankfurt hat am 27. Januar 2016, eine von den Sparkassen & Kreissparkassen zwischen 2004-2010 verwendete Widerrufsbelehrung für Immobiliendarlehen als falsch eingestuft. Betroffene Sparkassenkunden sollten daher ihre Darlehensverträge aus dem oben genannten Zweitraum von einem Fachanwalt prüfen lassen.