Diese Optionen haben Sie, wenn die Zinsbindung für Ihr Immobiliendarlehen ausläuft
Läuft die Zinsbindung für ein Immobiliendarlehen aus, sollten Sie sich rechtzeitig um den Anschluss kümmern. Die Verbraucherzentrale gibt…
OLG Frankfurt Urteil: Fehlerhafte Wiederrufsbelehrung der Sparkasse & Kreissparkassen!
Das Oberlandgericht Frankfurt hat am 27. Januar 2016, eine von den Sparkassen & Kreissparkassen zwischen 2004-2010 verwendete Widerrufsbelehrung für Immobiliendarlehen als falsch eingestuft. Betroffene Sparkassenkunden sollten daher ihre Darlehensverträge aus dem oben genannten Zweitraum von einem Fachanwalt prüfen lassen.