Trump kritisiert Amazon
US-Präsident Donald Trump hat die Steuerpraxis des Onlinehändlers Amazon kritisiert. „Amazon fügt steuerzahlenden Einzelhändlern großen Schaden zu.“ Auch…
Amazon und Rossmann
In Berlin arbeiten die Drogeriekette Rossmann und der Onlinehändler Amazon nun zusammen. Wer bei letzterem Mitglied bei dessen…
ProSiebenSat.1 kauft Teil von „Jochen Schweizer“
Die ProSiebenSat.1 Media SE übernimmt das Gutschein-Geschäft „Jochen Schweizer“. Die vom gleichnamigen Unternehmer ins Leben gerufene Erlebnisgeschenkemarke steht…
Thomas Knedel – „Erfolg mit Wohnimmobilien“?
Auf Facebook findet man derzeit folgende Werbung: „Jetzt die 2. überarbeitete und erweiterte Auflage bestellen und Hörbuch nur kurze Zeit gratis…
Amazon bringt mit „Echo Look“ einen weiteren Datensammler auf den Markt
Nachdem die großen Unternehmen Apple, Google und Microsoft schon seit geraumer Zeit mit digitaler Sprachsoftware hantieren, verstärkt nun…
Digitale Dienstleistungsunternehmen sind mittlerweile mehr Wert als traditionelle Industriefirmen – wo führt das hin?
Wenn die Rangliste der fünf wertvollsten Unternehmen der Welt keine Industriebetriebe und keine Banken mehr beinhalten, erleben wir…
OLG Köln Urteil: Amazon-Klausel gegen Viel-Retournierer ungültig
Das Oberlandesgericht Köln hat eine Klausel in den Nutzungsbedingungen von Amazon für unzulässig erklärt. Mit dieser behielt sich Amazon das Recht vor, die Vertragsverhältnisse mit Hochretournierern zu kündigen und ihnen den Zugang zu ihren Kundenkonten zu sperren.
Verhandlungen zwischen Amazon und Apple im März
Ein US-Gericht hat im Streit zwischen Amazon und Apple um den Begriff „App Store“ entschieden, dass sich Vertreter…