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BGH: Bankkunden haften bei Preisgabe von TAN-Nummern

Schlechte Nachrichten für Opfer von Betrügern.

Bankkunden, die auf gefälschten Webseiten ihre Trankaktionsnummern angeben, brauchen sich keine Hoffnung auf Schadenersatz machen. Für den Schaden müssen sie in der Regel selbst aufkommen. Dies besagt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Damit blieb die Klage eines Bankkunden aus Nordrhein-Westfalen ohne Erfolg. Vom Konto des Geschädigten wurden 5000 Euro gestohlen und nach Griechenland überwiesen. Zuvor hatte er insgesamt zehn Transaktionsnummern auf einer vermutlich gefälschten Website eingegeben. Damit habe der Mann dem Urteil des BGH zufolge die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und sei demnach für den entstandenen Schaden selbst verantwortlich.

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