Die elektronische Zigarette ist laut einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts kein Arzneimittel, das einer Zulassung bedarf.
Damit widersprachen die Richter dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das in zwei Fällen nikotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel eingestuft hatte. Dagegen hatten sich ein Hersteller und ein Vertreiber von E-Zigaretten gewandt. Mit dem Urteil ist es ihren Anwälten zufolge erlaubt, dass diese Zigaretten überall verkauft werden dürften. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist ergangen für die Marke SuperSmoker®, nicht für E-Zigaretten im Allgemeinen, begründet durch den Herstellungsprozess dieses Fabrikats.
http://www.trendsmoking.de/Pressemitteilung_Gregor_Gysi.html
Die Klage auf Fesstellung ist übrigens bereits zu Beginn 2011 eingereicht worden, lange bevor der Hype um die E-Zigeretten losging oder irgendwelche willkürlichen Aussagen bzw. Einstufungen behörden- bzw. länderseitig vorgenommen wurden