Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.
Die Bundespolizei darf Zugreisende auf bestimmten Strecken ohne konkreten Verdacht kontrollieren und nach ihrem Aussehen auswählen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil entschieden.