Das Bundesverfassungsgericht hat die Macht der Bundesnetzagentur gestärkt. Die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die Bonner Behörde den deutschen Mobilfunk-Anbietern Preise vorschreiben darf. Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2008. – Die vier Mobilfunkbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und O2 hatten seinerzeit gegen die Preisvorgaben der Netzagentur geklagt. T-Mobile zog nach der Niederlage weiter bis vors Bundesverfassungsgericht.
Quelle:MDR