Die Verwertungsgesellschaft Gema darf die Vergütungen für Musikaufführungen bei Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen.
Die Verwertungsgesellschaft Gema darf die Vergütungen für Musikaufführungen bei Straßenfesten oder Weihnachtsmärkten nach der Größe der gesamten Veranstaltungsfläche berechnen.