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Gefahr bei notleidenden Fonds

Tausende von Kapitalanleger befinden sich derzeit in notleidenden geschlossenen Fonds.

Soweit Anleger in bzw. an notleidenden geschlossenen GbR-Fonds beteiligt sind, drohen nicht unerhebliche Haftungsrisiken im Hinblick auf eine Einstandspflicht mit dem Privatvermögen. Und dort, wo Anleger an bzw. in notleidenden geschlossenen KG-Fonds beteiligt sind, drohen dort mitunter Rückforderungsansprüche, wo in der Vergangenheit statt Gewinnen nur Liquidität ausgeschüttet wurde.

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