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Insolvenzantrag gegen Rötterdam GmbH mangels Masse abgewiesen

Das Insolvenzgericht Mannheim hat den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Rötterdam GmbH mit Beschluss vom 27.10.2026 mangels Masse abgewiesen. Das Aktenzeichen lautet 1 IN 2225/26. Die Firma hat ihren Sitz in Mannheim und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 741513 eingetragen.

Was „mangels Masse“ bedeutet

Eine Abweisung mangels Masse bedeutet: Das Gericht eröffnet kein Insolvenzverfahren, weil das vorhandene Vermögen des Unternehmens voraussichtlich nicht einmal ausreicht, um die Kosten eines solchen Verfahrens zu bezahlen. Es kommt also nicht zu einem regulären Insolvenzverfahren mit Insolvenzverwalter und geordneter Verteilung der vorhandenen Mittel an die Gläubiger.

Für Gläubiger heißt das in der Regel, dass sie ihre Forderungen nicht im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens anmelden und durchsetzen können. Die Aussichten, noch Geld zu erhalten, sind meist gering. Wer offene Rechnungen, Forderungen oder sonstige Ansprüche gegen die Rötterdam GmbH hat, muss diese grundsätzlich selbst weiter verfolgen.

Folgen für das Unternehmen und die Gläubiger

Mit der Abweisung mangels Masse ist die Sache für das Unternehmen wirtschaftlich besonders gravierend. In der Regel wird die Gesellschaft anschließend aufgelöst und später aus dem Register gelöscht. Für Betroffene bedeutet das vor allem: Es gibt kein geordnetes Verfahren, in dem Ansprüche zentral geprüft und verteilt werden.

Wichtig ist auch: Es wurde kein Insolvenzverwalter bestellt. Damit fehlt eine Stelle, die den Bestand des Vermögens sichern und die Verteilung an die Gläubiger organisieren würde. Wer Ansprüche hat, muss daher eigenständig prüfen, welche rechtlichen Schritte möglich sind.

Was Betroffene jetzt tun können

Kunden, die noch offene Leistungen, Anzahlungen oder Gutscheine haben, sollten alle Unterlagen sorgfältig sichern. Dazu gehören Rechnungen, Verträge, Bestellbestätigungen, Zahlungsnachweise und Schriftwechsel. Je nach Fall kann es sinnvoll sein, frühzeitig Rechtsrat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu prüfen. Wer eine Forderung geltend machen will, sollte nicht zu lange warten.

Die Bekanntmachung vom 27.10.2026 zeigt damit vor allem eines: Für die Rötterdam GmbH ist kein Insolvenzverfahren eröffnet worden, weil die vorhandenen Mittel nach Einschätzung des Gerichts nicht ausreichen.

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