Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Interaction Room GmbH aus Essen am 28.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25709 eingetragen. Nach der gerichtlichen Bekanntmachung trägt das Verfahren das Aktenzeichen 167 IN 238/26.
Womit sich die Firma nach außen befasst
Nach den öffentlich auffindbaren Unternehmensangaben war und ist die Interaction Room GmbH vor allem im Bereich IT-Beratung tätig. Belegt ist insbesondere die Beratung bei IT-Projekten, die Entwicklung von IT-Strategien und die Gestaltung von IT-Prozessen. Außerdem beschreibt das Unternehmen auf seiner Website Angebote rund um agile Arbeitsweisen, Transformation, Softwareentwicklung und die Begleitung von Teams bei organisatorischen Veränderungen. In Branchenverzeichnissen und Geschäftsprofilen wird die Firma entsprechend als IT-Dienstleister bzw. Berater für agile Organisationen und Softwareentwicklung eingeordnet. Weitergehende Angaben zur aktuellen Geschäftstätigkeit sind öffentlich nur eingeschränkt prüfbar; sicher belegbar ist vor allem diese Ausrichtung auf IT-Beratung und verwandte Dienstleistungen.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Die Anordnung nach den §§ 21 und 22 Insolvenzordnung bedeutet noch nicht automatisch, dass das Insolvenzverfahren bereits eröffnet wurde. Es handelt sich zunächst um Schutzmaßnahmen im Vorfeld der Verfahrenseröffnung. Das Gericht setzt damit einen vorläufigen Insolvenzverwalter ein, hier Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres aus Essen. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind ab diesem Zeitpunkt nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Das soll verhindern, dass Vermögenswerte unkontrolliert verschwinden oder benachteiligt werden.
Zusätzlich dürfen Schuldner der Firma, also etwa Kunden oder Geschäftspartner, nicht mehr mit schuldbefreiender Wirkung direkt an die Gesellschaft zahlen. Sie sollen nur noch nach den Vorgaben des vorläufigen Insolvenzverwalters leisten. Für Gläubiger kann das wichtig sein, weil Forderungen nun zentral erfasst und gesichert werden. Für Kunden kann die Anordnung bedeuten, dass laufende Verträge, Zahlungen oder offene Leistungen vorerst genauer geprüft werden müssen.
Was Betroffene jetzt tun können
Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger sollten offene Forderungen, Rechnungen und Verträge sorgfältig prüfen und Unterlagen geordnet aufbewahren. Wer noch Zahlungen leisten soll oder selbst Geld von der Interaction Room GmbH erwartet, sollte sich an die Anweisungen des vorläufigen Insolvenzverwalters halten. Eigene Forderungen sollten nicht vorschnell ausgebucht werden. Sinnvoll ist es außerdem, Fristen und weitere Gerichtsmeldungen aufmerksam zu beobachten, weil sich im weiteren Verlauf entscheiden kann, ob das Verfahren eröffnet wird und wie es dann weitergeht.
Die Bekanntmachung vom 28.09.2026 zeigt damit vor allem: Die Firma mit Sitz in Essen steht unter vorläufiger gerichtlicher Sicherung. Ziel ist es, die Vermögenslage zu ordnen und die Rechte aller Beteiligten zunächst zu schützen.