Über das Vermögen der FOX-LIFT ELEKTROTECHNIK GmbH mit Sitz in Neufahrn hat das Insolvenzgericht Landshut im Verfahren mit dem Aktenzeichen IN 687/26 am 28.09.2026 um 10:26 Uhr Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Nach der amtlichen Bekanntmachung wurde eine vorläufige Insolvenzverwaltung bestellt. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Barth von der Kanzlei Pluta mit Sitz in Hallbergmoos bestellt.
Was die Firma nach außen angeboten hat
Nach Angaben auf der eigenen Website trat das Unternehmen als Meisterbetrieb für Aufzüge und Elektrotechnik auf. Es bot unter anderem Wartung, Neubau und Umbau von Aufzügen und Hubanlagen an. Außerdem wurden Prüfungen nach DGUV/BGV A3, Prüfungen nach ASR A1.7, Prüfgewichte sowie Produkte und Lösungen rund um Aufzüge, Hebebühnen, Treppenlifte und Barrierefreiheit beworben. In Impressum und weiteren Webseitenseiten wird der Firmensitz in Neufahrn genannt; als Geschäftsanschrift erscheinen dort unter anderem die Bahnhofstraße 26 und weitere örtliche Angaben in Neufahrn. Diese Angaben stammen aus den Webauftritten des Unternehmens und waren dort noch abrufbar.
Was die Sicherungsmaßnahmen rechtlich bedeuten
Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, aber ein wichtiger Schutzschritt davor. Das Gericht soll damit das Vermögen des Unternehmens sichern, damit es bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag nicht verloren geht oder unkontrolliert verändert wird. Nach der Bekanntmachung sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Das gilt ausdrücklich auch für das Einziehen von Außenständen, also für Forderungen, die dem Unternehmen noch von Kunden oder Geschäftspartnern zustehen. Praktisch bedeutet das: Die Geschäftsführung bleibt nicht einfach frei handlungsfähig, sondern braucht für viele wirtschaftlich wichtige Schritte die Zustimmung des Verwalters.
Was Kunden, Lieferanten und andere Gläubiger jetzt beachten sollten
Für Kunden kann das bedeuten, dass laufende Aufträge, Serviceleistungen oder Gewährleistungsfragen überprüft werden müssen. Wer noch Geld an die Gesellschaft zahlen soll, sollte nicht ohne Prüfung an die bisherige gewohnte Stelle zahlen, sondern sich an den vorläufigen Insolvenzverwalter wenden. Lieferanten und andere Gläubiger sollten ihre offenen Forderungen dokumentieren und Unterlagen wie Rechnungen, Lieferscheine, Verträge und Mahnungen bereithalten. Ob und in welchem Umfang weitere Leistungen noch sinnvoll oder abgesichert sind, hängt vom Einzelfall ab. Eine vorläufige Insolvenzverwaltung ist ein Warnsignal, aber noch keine endgültige Aussage über die Zukunft des Unternehmens.
Was Betroffene jetzt tun können: Offene Forderungen und Verträge sofort prüfen, Zahlungsvorgänge an das Unternehmen vorerst zurückstellen, Unterlagen vollständig sichern und bei Unsicherheit direkt mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter Kontakt aufnehmen. Wer bereits Anzahlung, Garantie oder Serviceansprüche hat, sollte die Unterlagen geordnet zusammenstellen und Fristen im Blick behalten.