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DFI Holding Teil II

Nun, gut jetzt auch die BaFin eine Untersagungsverfügung geschickt an die DFI Holding, wobei diese wohl offensichtlich dem Text der BaFin folgend, nur die Deutsche Niederlassung betrifft.Klar, denn die „Mutter“ residiert in der Schweiz.

Soweit so gut.Nun gibt es aber 2 Abwickler die sich offensichtlich um die DFI kümmern werden. Zum einen der Insolvenzverwalter des Gerichtes und zum Anderen sicherlich ein Abwickler der BaFin.Ob Beide vielleicht auch die gleiche Person sein können, wird man sehen.Klar sagen muss man, daß ein Abwickler der BaFin sicherlich für die Geschädigten besser ist, der wickelt ab wie gesagt,und versucht nicht nur zur vewerten um damit dann eigene Kosten zu decken.Das wird sicherlich in den nächsten Wochen ein spannendes Thema werden.

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