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Handyortung

So einfach, wie man es im „Tatort“ am Sonntag sehen konnte, ist die ganze Sache doch nicht:

Vor jeder Ortung steht erst einmal die Registrierung der Nummer bei einem Ortungsdienst, inklusive Einwilligung des Besitzers des Handys, das geortet werden soll. In der Regel müssen von diesem Handy aus eine oder mehrere Bestätigungs-SMS an den Ortungsdienst geschickt werden, bevor eine Ortung überhaupt stattfinden kann und darf. Kaum jemand wird mit einer Ortung ohne weiteres einverstanden sein.

Ob der Freund oder die Ehefrau es honorieren, wenn ihnen so hinterherspioniert wird, mag dahingestellt sein, auch, ob es einer Beziehung langfristig nutzt, den anderen per Handy zu überwachen. Erlaubt ist eine Ortung jedenfalls ohne Einwilligung des Handybesitzers nicht, und eine Fälschung der Einwilligung ohne Wissen des Besitzers könnte sogar eine Straftat sein.

Besorgte Eltern sollten sich außerdem vor Augen führen, dass lediglich das Handy geortet wird, nicht das Kind. Clevere 14-Jährige könnten also, wenn sie beim Schuleschwänzen nicht erwischt werden wollen, das Handy einfach von einem Freund in die Schule tragen lassen, und so ohne Mühe ihren wahren Aufenthaltsort verschleiern.

Nützlich mag eine Handyortung tatsächlich sein, wenn man sein Handy für den Fall, dass man es verliert oder es gestohlen wird, registrieren lässt. Dann allerdings sollte man wissen, dass das Handy über seine Mobilfunknummer wiedergefunden wird. Entfernt ein (unehrlicher) Finder oder der Dieb die SIM-Karte, war die Registrierung leider vergebens!

Quelle.VBZ HH

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