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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die BenLex Motorrad GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az. 273 IN 85/25 a

Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der BenLex Motorrad GmbH, ansässig in der Christian-Pommer-Straße 21, 38112 Braunschweig, hat das Amtsgericht Braunschweig am 27. März 2025 um 08:33 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 200749 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Benjamin Künnecke vertreten. Hintergrund der gerichtlichen Maßnahme ist die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens, das im Bereich Motorradhandel und -technik tätig ist.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Franc Zimmermann bestellt. Die Kanzlei hat ihren Sitz in der Löwenwall 6, 38100 Braunschweig. Der Verwalter ist erreichbar unter der Telefonnummer 0531-180535-0, per Fax unter 0531-180535-20 sowie per E-Mail an franc.zimmermann@mfp-law.com. Weitere Informationen sind auf der Website www.mfp-law.com verfügbar.

Verfügungen der Antragstellerin über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ebenso sind alle Schuldner der Antragstellerin verpflichtet, nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten, andernfalls droht Rechtsverlust gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin sowie durch jeden Gläubiger, der das Fehlen der internationalen Zuständigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 geltend machen will, sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, einzureichen. Eine elektronische Einreichung ist ebenfalls möglich über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach unter govello-1166699024563-000010200.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, sofern keine Verkündung stattfindet, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung. Wurde die Entscheidung öffentlich bekannt gemacht, gilt sie zwei Tage nach dem Veröffentlichungstag als zugestellt. Maßgeblich für den Fristbeginn ist das jeweils zuerst eingetretene Ereignis.

Die Beschwerde kann schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines beliebigen Amtsgerichts erklärt werden. Die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig beim Amtsgericht Braunschweig eingeht. Die Beschwerde ist von der beschwerdeführenden Partei oder deren Bevollmächtigten zu unterzeichnen und muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur teilweise angefochten werden, ist der Umfang der Anfechtung zu benennen. Die Beschwerde soll begründet werden.

Datenschutzhinweis

Hinweise gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu Ihren Rechten und zur Datenverarbeitung finden Sie auf der Website des Amtsgerichts Braunschweig unter www.amtsgericht-braunschweig.niedersachsen.de im Menü „Wir über uns/Datenschutz/Datenschutz Insolvenz“. Auf Wunsch wird Ihnen die Datenschutzerklärung auch in Papierform zugesandt.

Amtsgericht Braunschweig, 27. März 2025

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