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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die LBR Immobiliengesellschaft mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Az.: 1 IN 55/25

Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der LBR Immobiliengesellschaft mbH, ansässig in Blechhammer 3, 98544 Zella-Mehlis, haben am 26. März 2025 um 15:00 Uhr zur Anordnung einer vorläufigen Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Meiningen geführt.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Jena unter HRB 513776 eingetragene Gesellschaft wird durch die beiden Geschäftsführer Janko Luhn und Dr. Peter Recknagel vertreten. Als Verfahrensbevollmächtigter fungiert Ulrich Kammerer.

Der Immobiliensektor ist seit jeher sensibel gegenüber konjunkturellen Schwankungen, Zinspolitik und Kapitalmärkten. Der vorliegende Fall zeigt erneut, wie auch mittelständische Akteure im Immobiliengeschäft in finanzielle Schieflage geraten können.

Gerichtliche Maßnahmen

Zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin wurde Rechtsanwalt Steffen Zerkaulen, Andreasstraße 37 b–c, 99084 Erfurt, zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Er ist telefonisch unter 0361 430389-30 erreichbar und übernimmt die Kontrolle über alle finanzrelevanten Entscheidungen.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

  • Verfügungen der Schuldnerin über Vermögenswerte sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

  • Dies betrifft ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen und Bankguthaben, die künftig ausschließlich auf ein vom Verwalter bestimmtes Sonderkonto erfolgen dürfen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern, eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und zu prüfen, ob eine Eröffnung des Hauptverfahrens gerechtfertigt ist. Die Anordnung soll verhindern, dass in dieser Phase Vermögenswerte entzogen oder unkontrolliert verwendet werden.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen den Beschluss kann sofortige Beschwerde eingelegt werden. Diese ist binnen zwei Wochen beim
Amtsgericht Meiningen, Lindenallee 15, 98617 Meiningen
schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzureichen.

Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung (§ 9 InsO). Auch eine elektronische Einreichung über das EGVP ist möglich – dabei müssen die Voraussetzungen der ERVV und ZPO beachtet werden.

Die LBR Immobiliengesellschaft mbH steht nun unter finanzieller Beobachtung. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen klären müssen, ob eine Sanierung noch realistisch erscheint oder das Unternehmen dem Insolvenzverfahren zugeführt wird.

Amtsgericht Meiningen – Insolvenzgericht – 26. März 2025

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