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Strukturierter Bericht über die Anwaltsvertretungspflicht vor Gericht in Deutschland, die Gebührenregelung für Rechtsanwälte sowie die Bedeutung des KFB (Kostenfestsetzungsbeschlusses):
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Strukturierter Bericht über die Anwaltsvertretungspflicht vor Gericht in Deutschland, die Gebührenregelung für Rechtsanwälte sowie die Bedeutung des KFB (Kostenfestsetzungsbeschlusses):

geralt (CC0), Pixabay

Bericht: Anwaltspflicht vor Gericht, Rechtsanwaltsgebühren und KFB

1. Wann besteht in Deutschland Anwaltszwang vor Gericht?

In Deutschland ist nicht in jedem Gerichtsverfahren die Vertretung durch einen Rechtsanwalt verpflichtend. Ob Anwaltszwang besteht, hängt von der jeweiligen Verfahrensart und der Gerichtsebene ab.

Anwaltspflicht besteht insbesondere:

  • Vor dem Landgericht (LG): In Zivilverfahren (§ 78 ZPO) ist eine anwaltliche Vertretung zwingend. Ausnahmen gibt es nicht – auch nicht bei scheinbar einfachen Streitigkeiten.

  • Vor dem Oberlandesgericht (OLG): Auch hier besteht in Zivilsachen grundsätzlich Anwaltszwang.

  • Vor dem Bundesgerichtshof (BGH): Hier darf nur ein beim BGH zugelassener Anwalt auftreten – dies gilt ausschließlich für Zivilsachen.

  • Im Familienrecht: Teilweise besteht Anwaltszwang, z. B. bei Scheidungsverfahren (§ 114 FamFG).

  • In Strafsachen: In bestimmten Fällen besteht Pflichtverteidigung, z. B. bei schwerwiegenden Vorwürfen oder Verfahren vor dem Landgericht oder Oberlandesgericht (§ 140 StPO).

  • In Verwaltungs-, Sozial-, Finanz- oder Arbeitsgerichtsverfahren besteht in erster Instanz in der Regel kein Anwaltszwang. In Berufungsinstanzen kann er aber bestehen.

2. Welche Gebühren darf ein Rechtsanwalt abrechnen?

Die Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dabei wird unterschieden zwischen:

  • Gebühren nach dem Streitwert: In Zivilverfahren berechnen sich die Gebühren oft nach dem sog. Gegenstandswert. Je höher der Wert des Streitgegenstandes, desto höher die Vergütung.

  • Pauschalvereinbarungen oder Stundenhonorar: Möglich, aber nur außerhalb des RVG (z. B. bei außergerichtlicher Beratung oder auf vertraglicher Basis). In gerichtlichen Verfahren gilt das RVG, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Beratungsgebühren: Für Erstberatungen bei Verbrauchern darf die Gebühr höchstens 190 € zzgl. MwSt. betragen (§ 34 RVG).

Beispiele für typische Gebühren nach RVG:

  • Verfahrensgebühr

  • Terminsgebühr

  • Auslagenpauschale

  • Post- und Telekommunikationspauschale (Nr. 7002 VV RVG)

  • Fahrtkosten, Tage- und Abwesenheitsgelder

3. Was bedeutet KFB (Kostenfestsetzungsbeschluss)?

KFB steht für „Kostenfestsetzungsbeschluss“.

Er ist ein gerichtlicher Beschluss, mit dem die im Verfahren entstandenen Kosten festgesetzt werden – insbesondere die Erstattungspflicht der unterlegenen Partei.

Hintergrund:

  • Wer einen Prozess gewinnt, kann grundsätzlich verlangen, dass die unterlegene Partei die notwendigen Kosten (auch Anwaltskosten) trägt (§ 91 ZPO).

  • Der KFB wird auf Antrag erlassen (meist durch den Anwalt der obsiegenden Partei) und durch das Gericht geprüft.

  • Er umfasst Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und ggf. Auslagen.

  • Der KFB ist vollstreckbar – d. h., falls die unterlegene Partei nicht freiwillig zahlt, kann daraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Fazit

Die anwaltliche Vertretung ist in Deutschland in vielen Verfahren Pflicht, insbesondere ab dem Landgericht aufwärts. Die Gebühren eines Rechtsanwalts richten sich nach dem RVG oder nach individuell vereinbarten Honoraren. Mit dem Kostenfestsetzungsbeschluss (KFB) werden die erstattungsfähigen Kosten des Verfahrens durch das Gericht festgesetzt – er ist ein zentrales Instrument zur Klärung der finanziellen Folgen eines Prozesses.

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