Az.: 36a IN 3046/24 und 36a IN 5778/24
Die wirtschaftliche Lage der Artland Bau und Logistik GmbH, zuletzt ansässig in der Müllerstraße 52, 13349 Berlin, verschlechtert sich dramatisch: Gleich zwei Insolvenzanträge von Gläubigerseite – beide gestellt beim Amtsgericht Charlottenburg – wurden am 24. März 2025 mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse zurückgewiesen.
Das Unternehmen, eingetragen unter HRB 204654, wurde von Geschäftsführer Gunars Medek vertreten und war in der Bau- und Logistikbranche tätig – ein Sektor mit hohen Vorleistungen, starker Konkurrenz und finanziellem Risiko. Doch offenbar war die wirtschaftliche Substanz der Gesellschaft zuletzt so gering, dass nicht einmal die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens tragfähig erschien.
Bedeutung der Beschlüsse
Die Ablehnung nach § 26 InsO bedeutet, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht einmal mehr ausreichen, um die Mindestkosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Dazu gehören z. B. die Gerichtskosten sowie die Vergütung eines Insolvenzverwalters. Ohne diese Grundvoraussetzung kann ein Verfahren nicht eröffnet werden – die Gesellschaft fällt faktisch in die rechtliche Bedeutungslosigkeit zurück.
Auswirkungen für Gläubiger
Für die antragstellenden Gläubiger ist dies ein herber Rückschlag:
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Kein Insolvenzverwalter, der das Vermögen sichert oder verwertet
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Keine Gläubigerversammlung, keine Quote
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Keine Einsicht in Vermögensverhältnisse oder mögliche Anfechtungsrechte
Forderungen bleiben offen – meist ohne jede Realisierungschance.
Rechtsmittel
Gegen beide Beschlüsse besteht die Möglichkeit zur sofortigen Beschwerde binnen zwei Wochen, einzureichen beim
Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin.
Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht vorgeschrieben, jedoch ist die Beschwerde schriftlich zu begründen und zu unterzeichnen. Auch eine elektronische Einreichung ist unter Einhaltung der Anforderungen der ERVV möglich.
Mit der doppelten Ablehnung der Insolvenzanträge markiert das Amtsgericht das faktische Ende der Artland Bau und Logistik GmbH. Kein geordneter Rückzug, keine Sanierung, kein Verfahren – nur der juristische Nachruf auf ein gescheitertes Unternehmen.
Amtsgericht Charlottenburg – 24. März 2025