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BaFin ermittelt gegen Timebtc Group – Verdacht auf unerlaubte Kryptogeschäfte über timebtc.com

geralt / Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt vor den Aktivitäten der Timebtc Group, die über die Website timebtc.com angeblich Kryptowerte-Dienstleistungen in Deutschland anbietet – ohne die erforderliche behördliche Erlaubnis.

Nach bisherigen Erkenntnissen wird das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt, obwohl es auf seiner Website Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten öffentlich bewirbt. Damit steht der Verdacht im Raum, dass unerlaubte Geschäfte betrieben werden.

Gesetzliche Vorgaben für Kryptodienstleister in Deutschland

In Deutschland dürfen Bankgeschäfte, Finanz- und insbesondere Kryptowerte-Dienstleistungen nur dann angeboten werden, wenn zuvor eine Lizenz der BaFin erteilt wurde. Unternehmen, die ohne diese Erlaubnis tätig sind, handeln illegal und setzen Anleger einem erheblichen finanziellen Risiko aus.

BaFin rät zur Vorsicht

Die BaFin empfiehlt Anlegerinnen und Anlegern:

  • Tätigen Sie keine Investitionen über timebtc.com
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis
  • Prüfen Sie stets, ob ein Anbieter bei der BaFin registriert ist – über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin

Diese Warnmeldung beruht auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes (KWG) und dient dem Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern vor unregulierten Anbietern im Kryptomarkt.

Schützen Sie Ihr Kapital – vertrauen Sie nur lizenzierten und transparenten Plattformen.

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