Die Europäische Union hat sich auf einheitlichere Regeln bei der Führerscheinvergabe geeinigt. In einem Kompromiss zwischen Europaparlament und den Mitgliedstaaten wurde beschlossen, die Vergaberichtlinien weiter zu harmonisieren – allerdings in abgeschwächter Form im Vergleich zu früheren Plänen.
Zukünftig sollen die EU-Länder verpflichtet sein, entweder eine ärztliche Untersuchung oder ein Screening auf Basis einer Selbsteinschätzung einzuführen. Ziel ist es, die Fahrtauglichkeit von Führerscheinbewerbern europaweit besser zu überprüfen und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Ein weiteres zentrales Element der Reform ist die Einführung eines mobilen Führerscheins: Spätestens bis Ende 2030 soll allen EU-Bürgerinnen und -Bürgern eine digitale Variante des Führerscheins zur Verfügung stehen. Damit wird der Führerschein künftig auch auf dem Smartphone nutzbar sein – mit europaweiter Anerkennung.
Mit den neuen Regelungen will die EU auf die zunehmende Digitalisierung reagieren und zugleich sicherstellen, dass gesundheitliche Risiken im Straßenverkehr frühzeitig erkannt werden. Bis die Änderungen in nationales Recht umgesetzt werden, könnte es jedoch noch einige Zeit dauern.