Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten gegen die Linksextremistin Lina E. bestätigt. Die Revision der Angeklagten wurde mit geringfügigen Änderungen des Schuldspruchs abgewiesen. Auch die Revision des Generalbundesanwalts, der eine schärfere Verurteilung forderte, blieb erfolglos. Damit ist das Strafverfahren gegen Lina E. rechtskräftig abgeschlossen.
Urteil wegen krimineller Vereinigung und Gewaltverbrechen
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte Lina E. am 31. Mai 2023 unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Sie war Teil einer militant-linksextremistischen Gruppe, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, gewaltsam gegen Rechtsextreme vorzugehen.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Gruppierung ihre Opfer gezielt überfallen und dabei mit Schlagwerkzeugen teils schwere Verletzungen zugefügt. Lina E. war an mehreren Angriffen aktiv beteiligt.
Revision ohne Erfolg – Schuldspruch bleibt bestehen
Sowohl die Angeklagte als auch der Generalbundesanwalt hatten Revision gegen das Urteil eingelegt. Die Verteidigung machte sachlich-rechtliche Mängel geltend, während die Bundesanwaltschaft bemängelte, dass Lina E. nicht als Rädelsführerin eingestuft und in einem Fall freigesprochen wurde.
Der BGH prüfte das Urteil und nahm lediglich eine geringe Änderung des Schuldspruchs vor, die keine Auswirkungen auf die Gesamtstrafe hat. Die Karlsruher Richter bestätigten die Begründung des OLG Dresden, wonach Lina E. eine herausgehobene Rolle in der Gruppierung hatte, aber kein prägenden Einfluss auf deren Ausrichtung, Struktur und Aktivitäten nachgewiesen werden konnte.
Politische und gesellschaftliche Reaktionen
Der Fall hat eine breite Debatte über linksextreme Gewalt in Deutschland ausgelöst. Während Kritiker das Urteil als notwendige Maßnahme gegen politisch motivierte Kriminalität begrüßen, sehen Unterstützer Lina E. als politische Gefangene.
Mit der Entscheidung des BGH ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen, und Lina E. muss die verbleibende Haftstrafe verbüßen.