Pirmasens, 11. März 2025 – Das Amtsgericht Pirmasens hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1 IN 104/24 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Seibel Geschäftsführungs- und Beteiligungs GmbH mangels Masse zurückgewiesen.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Zweibrücken unter HRB 21519, hat seinen Sitz in der Dahner Straße 55, 76846 Hauenstein und wird durch Geschäftsführer Franz-Werner Seibel vertreten. Die Gesellschaft ist im Bereich Kartonherstellung tätig.
Ablehnung wegen unzureichender Insolvenzmasse
Das Gericht hat den Insolvenzantrag gemäß § 26 Abs. 1 InsO abgelehnt, da nicht genügend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne ausreichende Insolvenzmasse kann kein Insolvenzverwalter bestellt und keine geordnete Abwicklung durchgeführt werden.
Aufhebung der vorläufigen Verwaltung
Infolge der Abweisung des Insolvenzantrags wurden die vorläufige Insolvenzverwaltung sowie sämtliche Verfügungsbeschränkungen am 11. März 2025 aufgehoben.
Folgen für Gläubiger
Die Entscheidung des Gerichts hat bedeutende Auswirkungen:
- Keine Insolvenzverwaltung: Es gibt keinen Insolvenzverwalter, der verbliebene Vermögenswerte sichert oder eine geordnete Verteilung an Gläubiger koordiniert.
- Individuelle Rechtsdurchsetzung erforderlich: Gläubiger müssen ihre Forderungen eigenständig geltend machen, sofern noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
- Mögliche Löschung des Unternehmens: Sollte keine alternative Lösung gefunden werden, könnte eine Löschung aus dem Handelsregister erfolgen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens eingereicht werden.
Die Beschwerde muss:
- schriftlich erfolgen und unterschrieben sein,
- die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses enthalten,
- eine Erklärung zur Anfechtung beinhalten.
Falls nur ein Teil der Entscheidung angefochten wird, muss der Umfang der Anfechtung genau bezeichnet werden.
Zusätzlich kann gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts binnen sechs Monaten eine Beschwerde eingelegt werden, sofern der Wert des Beschwerdegegenstands über 200 EUR liegt.
Einsicht in den vollständigen Beschluss
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Pirmasens eingesehen werden.
Fazit: Ungewisse Zukunft für die Seibel Geschäftsführungs- und Beteiligungs GmbH
Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, bleibt unklar, ob das Unternehmen weiterhin geschäftlich tätig ist oder eine alternative Abwicklung angestrebt wird. Gläubiger und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.