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Erweiterung der Eigenverwaltungsbefugnisse für die Pfeifferschen Stiftungen Magdeburg

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Magdeburg, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 340 IN 27/25 (371) eine zusätzliche Ermächtigung für die Pfeifferschen Stiftungen zu Magdeburg-Cracau erteilt.

Die Pfeifferschen Stiftungen, mit Sitz in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, sind eine gemeinnützige Organisation mit dem Zweck der Förderung der Alten- und Behindertenhilfe sowie des Gesundheits- und Bildungswesens. Die Stiftung unterhält diakonische Einrichtungen, Ausbildungsstätten und Werkstätten und erbringt sowohl stationäre als auch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste für hilfsbedürftige Menschen.

Das Unternehmen ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRA 2445 eingetragen und wird durch den Vorstand Prof. Dr. Lars Timm (Honigfleth), Ulrike Petermann (Halle/Saale) und den Generalbevollmächtigten Mulansky (Dresden) vertreten.

Erweiterung der Eigenverwaltung und Ermächtigung zur Masseverbindlichkeitsbegründung

Bereits am 20. Januar 2025 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, die es der Stiftung ermöglicht, ihr Insolvenzverfahren unter Aufsicht des Gerichts selbst zu steuern.

Zusätzlich wurde mit Beschluss vom 30. Januar 2025 eine Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten ausgesprochen. Diese wurde nun am 18. März 2025 nochmals erweitert.

Durch diese Entscheidung darf die Stiftung neue finanzielle Verpflichtungen eingehen, die als Masseverbindlichkeiten gelten und somit vorrangig gegenüber anderen Forderungen zu bedienen sind.

Bedeutung der Entscheidung

  • Fortführung des Geschäftsbetriebs:
    • Die Pfeifferschen Stiftungen erhalten erweiterte finanzielle Handlungsfähigkeit, um laufende Verpflichtungen zu erfüllen und ihre sozialen Dienstleistungen weiterhin zu erbringen.
  • Vertrauenssignal an Gläubiger und Partner:
    • Die Stiftung kann weiterhin Verträge abschließen und wirtschaftlich agieren, was die Chancen auf eine erfolgreiche Sanierung erhöht.
  • Priorisierte Behandlung neuer Verbindlichkeiten:
    • Alle im Rahmen dieser Ermächtigung eingegangenen Masseverbindlichkeiten müssen bei einer möglichen Insolvenz vorrangig beglichen werden.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

Ausblick: Sanierung oder geordnete Abwicklung?

Mit der erneuten Erweiterung der Ermächtigung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Stiftung eine Sanierung anstrebt und ihre Tätigkeit fortsetzen kann. Die kommenden Wochen und Monate werden zeigen, ob diese Maßnahmen ausreichen, um die wirtschaftliche Lage langfristig zu stabilisieren.

Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner sollten die weitere Entwicklung genau beobachten.

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