Dark Mode Light Mode
Insolvenzantrag der BONGLOBAL Deutschland GmbH mangels Masse abgewiesen
Zusätzliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten für die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen
SL Windpark Hamm – Solide Struktur, hohe Fremdfinanzierung und moderate Verschlechterung der Bilanz

Zusätzliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten für die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Magdeburg, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Magdeburg hat im Insolvenzverfahren mit dem Aktenzeichen 340 IN 28/25 (361) über das Vermögen der DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen eine zusätzliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten gemäß § 270c Abs. 4 InsO angeordnet.

Das Unternehmen mit Sitz in der Pfeifferstraße 10, 39114 Magdeburg, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 105719 eingetragen und wird durch Geschäftsführer Dr. Lars Timm vertreten.

Hintergrund des Insolvenzverfahrens

Die DPS Dienstleistungsgesellschaft mbH der Pfeifferschen Stiftungen verfolgt gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO). Ihre Tätigkeitsfelder umfassen Alten- und Behindertenhilfe, Gesundheitswesen, Jugendhilfe, Wohlfahrtswesen, Bildung und Forschung sowie kirchliche und diakonische Unterstützung. Die Gesellschaft erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen Küche, Cafeteria, Hol- und Bringedienste, Reinigung, Garten- und Landschaftspflege sowie Pforten- und Telefondienste innerhalb der Unternehmensgruppe Pfeiffersche Stiftungen.

Entscheidung des Gerichts: Erweiterung der vorläufigen Eigenverwaltung

Bereits am 20. Januar 2025 wurde die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, wodurch das Unternehmen unter Aufsicht des Gerichts weiterhin selbst über seine wirtschaftlichen Belange entscheiden konnte.

Am 18. März 2025 hat das Amtsgericht Magdeburg nun eine zusätzliche Ermächtigung zur Begründung von Masseverbindlichkeiten erteilt. Dies bedeutet, dass das Unternehmen in der vorläufigen Eigenverwaltung neue finanzielle Verpflichtungen eingehen darf, die als Masseverbindlichkeiten gelten und somit vorrangig zu bedienen sind.

Auswirkungen der Entscheidung

  • Fortführung des Geschäftsbetriebs: Die Ermächtigung ermöglicht es der DPS Dienstleistungsgesellschaft, laufende Verpflichtungen zu erfüllen und den Betrieb in wesentlichen Bereichen aufrechtzuerhalten.
  • Vertrauenssignal an Gläubiger und Geschäftspartner: Die Gesellschaft kann weiterhin Verträge abschließen und wirtschaftlich agieren, was die Chancen auf eine Sanierung und Restrukturierung erhöht.
  • Priorisierte Behandlung neuer Verbindlichkeiten: Alle im Rahmen dieser Ermächtigung eingegangenen Masseverbindlichkeiten müssen bei einer möglichen Insolvenz vorrangig bedient werden.

Einsicht in den vollständigen Beschluss

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Magdeburg eingesehen werden.

Ausblick: Chance auf Sanierung oder geordnete Abwicklung?

Die Entscheidung des Gerichts zeigt, dass eine Sanierung des Unternehmens aktiv geprüft wird. Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, ob eine nachhaltige Lösung zur wirtschaftlichen Stabilisierung gefunden werden kann oder ob langfristig eine geordnete Abwicklung notwendig wird.

Für Gläubiger, Mitarbeiter und Geschäftspartner bleibt die Situation vorerst weiter zu beobachten.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Insolvenzantrag der BONGLOBAL Deutschland GmbH mangels Masse abgewiesen

Next Post

SL Windpark Hamm – Solide Struktur, hohe Fremdfinanzierung und moderate Verschlechterung der Bilanz