Ulm, 18. März 2025 – Das Amtsgericht Ulm hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 2 IN 252/24 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Augsburger Immobilienforum GmbH abgelehnt.
Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm unter HRB 747608, hat seinen Sitz in der Schuhgasse 1, 89182 Bernstadt, und wird durch Geschäftsführer Markus Bernhard vertreten.
Ablehnung wegen fehlender Insolvenzmasse
Das Gericht hat den Insolvenzantrag mangels Masse gemäß § 26 Abs. 1 InsO zurückgewiesen. Dies bedeutet, dass das Unternehmen nicht über genügend Vermögen verfügt, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Ohne ausreichende finanzielle Mittel kann keine geordnete Insolvenzabwicklung durchgeführt werden.
Folgen für Gläubiger
Durch die Ablehnung des Insolvenzverfahrens stehen die Gläubiger vor erheblichen Herausforderungen:
- Keine Insolvenzverwaltung: Da kein Insolvenzverwalter bestellt wird, gibt es keine zentrale Instanz, die verbliebene Vermögenswerte sichert oder eine geordnete Verteilung ermöglicht.
- Individuelle Rechtsdurchsetzung erforderlich: Gläubiger müssen versuchen, ihre Forderungen durch Zwangsvollstreckung oder andere rechtliche Schritte geltend zu machen, sofern noch pfändbares Vermögen vorhanden ist.
- Mögliche Geschäftsführerhaftung: Falls Hinweise auf eine verspätete Insolvenzanmeldung oder Pflichtverletzungen bestehen, könnte eine persönliche Haftung des Geschäftsführers Markus Bernhard geprüft werden.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ulm, Zeughausgasse 14, 89073 Ulm, eingelegt werden.
Die Beschwerde muss schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Elektronische Dokumente benötigen eine qualifizierte elektronische Signatur oder müssen über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ausblick: Ungewisse Zukunft der Gesellschaft
Da das Insolvenzverfahren nicht eröffnet wurde, bleibt unklar, ob die Augsburger Immobilienforum GmbH weiter operativ tätig sein wird oder ob eine Löschung aus dem Handelsregister droht. Für Gläubiger besteht das Risiko, dass ihre Forderungen uneinbringlich bleiben.