Flensburg, 19. März 2025 – Das Amtsgericht Flensburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 56 IN 91/25 die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der Frischedienst und Transporte Karin Ullrich e.K. angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Krumackerfeld 4, 24997 Wanderup, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Flensburg unter HRA 9774FL eingetragen und wird durch Inhaberin Karin Ullrich, geb. Richter, vertreten.
Sicherung des Geschäftsbetriebs durch den Insolvenzverwalter
Um den laufenden Geschäftsbetrieb während des Insolvenzverfahrens aufrechtzuerhalten, hat das Gericht dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Befugnis erteilt, Masseverbindlichkeiten zu begründen. Damit können essenzielle betriebliche Ausgaben weiterhin finanziert werden.
Die monatlichen genehmigten Aufwendungen belaufen sich auf insgesamt ca. 85.261 € und umfassen:
- Miete des Betriebsstandorts: 5.164 €
- Kfz-Versicherungen: 4.097 €
- Treibstoffkosten: ca. 23.000 €
- Kfz-Reparaturen: ca. 3.000 €
- Leasinggebühren für Fahrzeuge: ca. 23.000 €
- Mautgebühren: ca. 22.000 €
- Telekommunikationskosten: ca. 2.000 €
- Reisespesen der Arbeitnehmer: 3.000 €
Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass das Unternehmen weiterhin operativ tätig bleiben kann, während die finanzielle Lage geprüft und mögliche Sanierungsoptionen evaluiert werden.
Möglichkeiten der Beschwerde
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Flensburg, Südergraben 22, 24937 Flensburg, eingereicht werden.
Die Beschwerde muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gegeben werden. Elektronische Einreichungen sind nur unter strengen Vorgaben zulässig und müssen entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen.
Ausblick: Sanierung oder geordnete Abwicklung?
Die kommenden Wochen sind entscheidend für die Zukunft der Frischedienst und Transporte Karin Ullrich e.K.. Der Insolvenzverwalter wird nun prüfen, ob eine Fortführung des Unternehmens wirtschaftlich sinnvoll und realistisch ist oder ob eine geordnete Liquidation eingeleitet werden muss.
Die Entscheidung über die endgültige Eröffnung des Insolvenzverfahrens bleibt abzuwarten. Für Gläubiger, Geschäftspartner und Mitarbeiter bleibt die Lage vorerst ungewiss.