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Vorläufige Insolvenzverwaltung über die AWAKE Mobility GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

München, 17. März 2025 – Das Amtsgericht München hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1500 IN 864/25 über den Antrag der AWAKE Mobility GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Paul-Heyse-Straße 27, 80336 München, vertreten durch Geschäftsführer Daniel Sattel, hatte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.

Schutzmaßnahmen zur Sicherung des Vermögens

Um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu bewahren, wurde gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO am 17. März 2025 um 13:40 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Henrik Brandenburg aus München bestellt. Ihm obliegt es nun, die wirtschaftliche Lage der AWAKE Mobility GmbH zu prüfen und Maßnahmen zur Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte zu ergreifen.

Darüber hinaus hat das Gericht gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO verfügt, dass sämtliche Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Dies betrifft insbesondere auch die Einziehung von Außenständen, wodurch eine unkontrollierte Abwicklung finanzieller Transaktionen verhindert werden soll.

Rechtsbehelfsbelehrung und Beschwerdemöglichkeiten

Gegen diese Entscheidung besteht die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Beschwerde muss schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erfolgen. Eine einfache E-Mail genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind zudem verpflichtet, ihre Rechtsbehelfe als elektronisches Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg einzureichen.

Ausblick

Mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung beginnt eine entscheidende Phase für die AWAKE Mobility GmbH. Der bestellte Insolvenzverwalter wird in den kommenden Wochen prüfen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung eingeleitet werden muss. Die wirtschaftliche Zukunft des Unternehmens hängt nun von den nächsten Schritten im Verfahren ab.

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