Die Verbraucherzentrale Sachsen hat eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht, die Millionen Kundinnen betrifft. Hintergrund ist die Einführung von zusätzlicher Werbung bei Amazon Prime Video am 5. Februar 2024 sowie eine Verschlechterung der Bild- und Tonqualität – ohne vorherige Zustimmung der Nutzerinnen. Wer werbefrei streamen wollte, musste zusätzlich 2,99 Euro pro Monat zahlen.
Laut Verbraucherschützern war diese Änderung rechtswidrig, da sie ohne Zustimmung der rund 17 Millionen betroffenen Kund*innen umgesetzt wurde. Ziel der Klage ist es, dass Prime-Abonnent*innen einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückerstattet bekommen.
Wer kann sich der Klage anschließen?
Anspruchsberechtigt sind alle, die ein Amazon-Prime-Abo vor dem 5. Februar 2024 abgeschlossen haben und deren Abonnement über dieses Datum hinaus lief – unabhängig davon, ob sie tatsächlich Videos geschaut haben oder das Abo später gekündigt wurde.
Die Anmeldung zur Sammelklage ist seit dem 23. Mai 2024 über das Klageregister des Bundesamts für Justiz möglich. Bisher haben sich bereits über 100.000 Kund*innen eingetragen.
So läuft die Anmeldung ab:
- Online-Formular ausfüllen – Name, Adresse und E-Mail angeben
- Standard-Text für den Anspruch einfügen
- Angaben bestätigen und absenden
- Anmeldebestätigung per Post erhalten
Die Anmeldung ist kostenlos und hat keine negativen Konsequenzen für die Teilnehmer*innen.
Wie geht es weiter?
Das Verfahren läuft vor einem deutschen Gericht. Sollte die Verbraucherzentrale erfolgreich sein, könnten Entschädigungszahlungen für betroffene Kund*innen folgen. Wer sich nicht anmeldet, bleibt von einem möglichen Ausgleich ausgeschlossen.
Weitere Details und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung sind auf der Website der Verbraucherzentrale Sachsen zu finden.