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Vorläufige Insolvenzverwaltung für Initiative Medizinische Bildung GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Hamburg, 14. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Initiative Medizinische Bildung GmbH die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Die im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 143936 eingetragene Gesellschaft hat ihren Sitz im Airport Center (Haus C), Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg. Sie wird durch die Geschäftsführer Maik Helfer, Samantha Keller und Doreen Fucke vertreten. Die Geschäftstätigkeit des Unternehmens umfasst Dienstleistungen im medizinischen Bereich, insbesondere in Chirurgie, OP, Anästhesie- und Intensivmedizin, Notfallmedizin, Funktionsdiagnostik, Pflege sowie Qualitätsmanagement.

Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters

Mit Wirkung vom 14. März 2025 um 10:21 Uhr wurde Rechtsanwalt Marc Heinrich, ansässig in Hamburg (Am Sandtorkai 44, 20457 Hamburg), als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Von nun an sind Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters wirksam.

Angeordnete Sicherungsmaßnahmen

Um das Schuldnervermögen zu schützen, wurden folgende Maßnahmen getroffen:

  • Verfügungsbeschränkung: Die Gesellschaft darf nur noch mit Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen.
  • Zahlungsverbote: Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den Insolvenzverwalter zu leisten.
  • Einzug von Forderungen: Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen.
  • Einstellung von Zwangsvollstreckungen: Bereits laufende Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügungen, werden bis auf Weiteres ausgesetzt.

Das Verfahren wird unter der Aktenzeichen 67c IN 40/25 geführt.

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