Dresden, 26. Februar 2025 – Das Amtsgericht Dresden hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Kunstschmiede Klaus-Dieter Magister GmbH & Co. KG eine bedeutende Entscheidung getroffen. Mit Beschluss vom genannten Datum wurde Rechtsanwalt Thomas Beck zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Die traditionsreiche Kunstschmiede mit Sitz in Großenhain, Berliner Straße 54, wurde bislang von der Magister Verwaltungs GmbH als persönlich haftender Gesellschafterin geführt. Die Geschäftsführung lag in den Händen von Cornelia Magister, vertreten durch Klaus-Dieter Magister.
Befugnisse des vorläufigen Insolvenzverwalters
Rechtsanwalt Thomas Beck, dessen Kanzlei in der Königsbrücker Straße in Dresden ansässig ist, wurde weitreichend ermächtigt, um die wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldnerin zu sichern. So ist er insbesondere berechtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen. Darüber hinaus hat das Gericht verfügt, dass jegliche Verfügungen über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit seiner Zustimmung wirksam sind. Damit unterliegt die Gesellschaft nun einem allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative InsO.
Ein weiterer zentraler Punkt der gerichtlichen Anordnung betrifft die Drittschuldner: Sie dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, dieser genehmigt ausdrücklich eine Zahlung an die Schuldnerin.
Einsichtnahme für Beteiligte
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus und markiert damit einen entscheidenden Schritt im weiteren Verfahren. Wie sich die wirtschaftliche Zukunft der Kunstschmiede entwickeln wird, bleibt abzuwarten. Die Ernennung eines vorläufigen Insolvenzverwalters dient jedoch zunächst dazu, eine geordnete Abwicklung oder eine mögliche Sanierung zu prüfen.