1. Allgemeine Unternehmenslage
Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft, die unter die Vorschriften für Kapitalgesellschaften fällt (§ 264a Abs. 1 HGB). Aufgrund der geringen Bilanzsumme fällt sie unter die Kategorie der Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB). Dies bringt Erleichterungen bei der Rechnungslegung mit sich, was jedoch auch zu weniger Transparenz für Anleger führen kann.
2. Bilanzanalyse
Aktiva (Vermögensseite)
Das Umlaufvermögen beträgt nur 5.038,36 EUR, bestehend ausschließlich aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen.
Es gibt keine langfristigen Vermögenswerte, insbesondere keine Sachanlagen oder immateriellen Vermögenswerte, was bei einer Windpark-Gesellschaft ungewöhnlich ist. Üblicherweise würde man Investitionen in Windkraftanlagen oder zumindest in Projektentwicklungen erwarten.
Dass die Gesellschaft zum Abschlussstichtag keine materiellen Werte aufweist, könnte darauf hindeuten, dass sich das Unternehmen noch in einer sehr frühen Phase befindet oder lediglich eine Verwaltungsgesellschaft ohne operative Aktivitäten ist.
Passiva (Kapitalstruktur)
Eigenkapital: 3.593,60 EUR – Dieser Betrag ist extrem gering und spricht für eine sehr dünne Kapitalbasis.
Rückstellungen: 1.200,00 EUR – Keine Angaben zur Art dieser Rückstellungen. Wahrscheinlich handelt es sich um Aufwendungen für Jahresabschlusskosten oder andere kleine Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten: 244,76 EUR – Dies ist ein äußerst niedriger Betrag, was zunächst positiv erscheint, da keine nennenswerten Schulden existieren. Jedoch deutet es auch darauf hin, dass noch keine großen Geschäftstätigkeiten entfaltet wurden.
3. Interpretation aus Anlegersicht
Mangelnde operative Substanz: Ein Unternehmen im Bereich erneuerbarer Energien (Windpark) ohne Anlagevermögen wirft Fragen zur wirtschaftlichen Substanz auf. Ein Anleger würde erwarten, dass hier mindestens Entwicklungsprojekte bilanziert sind.
Extrem niedrige Kapitalausstattung: Die Gesellschaft hat nur 3.593,60 EUR Eigenkapital. Dies ist eine sehr geringe Summe für ein Unternehmen, das potenziell in den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen investieren müsste. Zum Vergleich: Selbst kleinere Projektentwicklungsgesellschaften haben oft ein Startkapital im sechs- oder siebenstelligen Bereich.
Keine langfristigen Verbindlichkeiten oder Finanzierungen: Falls die Gesellschaft tatsächlich Windkraftprojekte plant, wäre eine Finanzierung über Bankkredite oder Investorengelder notwendig. Dass dies im Jahresabschluss nicht ersichtlich ist, deutet darauf hin, dass bisher keine nennenswerten Investitionen in Windkraftanlagen erfolgt sind.
Offene Fragen zur Geschäftstätigkeit: Ohne genauere Erläuterungen bleibt unklar, ob die Gesellschaft als reine Projektgesellschaft (SPV) agiert oder ob eine längerfristige operative Tätigkeit geplant ist.
4. Fazit
📌 Kritische Punkte für Anleger:
Unklarheit über Geschäftsmodell: Ein „Windpark“ ohne Windkraftanlagen wirkt widersprüchlich.
Geringes Eigenkapital: Das Unternehmen ist extrem schwach kapitalisiert, was für Investoren ein hohes Risiko darstellt.
Keine nennenswerten Vermögenswerte oder Investitionen: Es fehlen Windkraftanlagen, Grundstücke oder finanzielle Beteiligungen.
Fehlende Transparenz: Es gibt keine Angaben über geplante Investitionen oder Projektentwicklungspläne.
✅ Positive Aspekte:
Keine hohen Verbindlichkeiten (kaum Schulden)
Formell sauber aufgestellter Jahresabschluss nach HGB-Vorgaben
💡 Anleger sollten hinterfragen:
Gibt es bereits Projektverträge oder ist die Gesellschaft lediglich eine leere Hülle?
Wird die Gesellschaft zukünftig Investitionen tätigen, oder bleibt sie eine Holding/Verwaltungsgesellschaft?
Wie sieht der Businessplan für kommende Jahre aus?
🔎 Empfehlung: Wer in diese Gesellschaft investieren möchte, sollte eine detaillierte Due Diligence durchführen und klären, welche wirtschaftlichen Aktivitäten tatsächlich geplant sind.