Aktenzeichen: 70a IN 235/24
Das Amtsgericht Köln hat am 4. März 2025 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Brockhaus Finance GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit fehlt es an ausreichendem Vermögen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken – eine Situation, die häufig das endgültige wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen bedeutet.
Die Brockhaus Finance GmbH, mit Sitz in der Hohenzollernring 72, 50672 Köln, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 109191 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Claus Brockhaus, wohnhaft in Köln, vertreten.
Der Antrag auf Insolvenzeröffnung wurde am 11. August 2024 gestellt und ging am 13. August 2024 beim Gericht ein. Aufgrund fehlender Masse zur Deckung der Verfahrenskosten wurde er nun endgültig abgewiesen.
Folgen der Entscheidung
- Keine Insolvenzverwaltung: Da das Verfahren mangels Masse nicht eröffnet wird, erfolgt keine geordnete Abwicklung unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters.
- Gläubiger gehen leer aus: Ohne Insolvenzverfahren gibt es keine geregelte Verwertung von Vermögenswerten, sodass die Chancen für Gläubiger, offene Forderungen einzutreiben, stark eingeschränkt sind.
- Rechtliche Möglichkeiten: Betroffene Gläubiger haben nur noch die Möglichkeit, individuell gegen das Unternehmen vorzugehen, was in der Regel mit geringen Erfolgsaussichten verbunden ist.
Weitere Schritte
Mit der Ablehnung des Insolvenzantrags ist die Brockhaus Finance GmbH faktisch handlungsunfähig. Sollte kein neuer Antrag gestellt werden oder sich keine weiteren Mittel auftun, dürfte das Unternehmen in Kürze aus dem Handelsregister gelöscht werden.