Aktenzeichen: 503 IN 213/23
Düsseldorf, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Düsseldorf hat den Insolvenzantrag der GERCH FAU Nürnberg Investment GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, da die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die im Handelsregister Düsseldorf (HRB 98789) eingetragene Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Christoph Hüttemann, hatte den Antrag auf Insolvenzeröffnung am 5. Dezember 2023 gestellt, der am 12. Dezember 2023 beim Gericht einging.
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Mit dem Beschluss wurden auch die seit dem 12. Dezember 2023 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Dies bedeutet, dass das Unternehmen formal weiterhin besteht, jedoch wirtschaftlich handlungsunfähig bleibt.
Folgen für Gläubiger
Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es keinen Insolvenzverwalter, der eine geordnete Abwicklung durchführt. Gläubiger können ihre Forderungen nicht mehr über ein Insolvenzverfahren geltend machen, sondern müssen andere rechtliche Wege prüfen.
Mögliche nächste Schritte
- Die Gesellschaft könnte nach § 394 FamFG im Handelsregister gelöscht werden, sofern keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden.
- Gläubiger könnten individuell versuchen, Vollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft oder deren Verantwortliche durchzusetzen, was jedoch aufgrund der fehlenden Mittel schwierig sein dürfte.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf eingesehen werden.