Die BaFin schlägt erneut Alarm: Nachdem sie bereits am 27. Januar 2025 und am 12. Februar 2025 vor der dubiosen Plattform Interactive Assets und ihren mittlerweile inaktiven Websites (interactiveassets.pro, interactiveassets.biz und interactiveassets.trade) gewarnt hatte, sind die Betreiber offenbar nicht untätig geblieben. Jetzt tauchen sie mit den neuen Domains interactiveassets.site und interactiveassets.top wieder auf – und setzen ihr undurchsichtiges Geschäft fort.
Der Verdacht: Die Betreiber bieten ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an. Und sie versuchen weiterhin, Anleger mit fragwürdigen Methoden zu ködern.
Achtung: Identitätsmissbrauch!
Besonders perfide: Die Betrüger behaupten, ihre Plattform sei ein Angebot der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse GmbH bzw. der Börse Stuttgart GmbH – eine glatte Lüge! Zudem werben sie fälschlicherweise mit einer angeblichem BaFin-Aufsicht, um Anleger in Sicherheit zu wiegen. Die Realität? Die BaFin hat mit dieser Plattform nichts zu tun – und genau davor warnt sie jetzt eindringlich.
Rechtliche Grundlage der BaFin-Warnung
Die BaFin stützt ihre Warnung auf:
📌 § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG)
📌 § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG)
Wie können sich Verbraucher schützen?
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter warnen Anleger ausdrücklich davor, unbedarft in dubiose Online-Angebote zu investieren. Ihr Rat:
✔️ Gründlich recherchieren, bevor Geld investiert wird
✔️ Versprechungen von „sicheren Renditen“ niemals trauen
✔️ Keine sensiblen Daten oder Zahlungen an unbekannte Plattformen übermitteln
Wer sich weiter informieren möchte, kann sich die Podcast-Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts anhören. Dort werden konkrete Betrugsmaschen analysiert und Tipps für den sicheren Umgang mit Online-Finanzangeboten gegeben.
Fazit: Seien Sie wachsam! Interactive Assets und seine Betreiber spielen ein gefährliches Spiel – auf Kosten unvorsichtiger Anleger.