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Allgemeines Veräußerungsverbot im Insolvenzverfahren der Sprungbrett Personalservice GmbH

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Koblenz, den 5. März 2025 – Das Amtsgericht Koblenz – Abteilung 21 hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Sprungbrett Personalservice GmbH mit Sitz in Nastätten eine einschneidende Maßnahme getroffen: Mit sofortiger Wirkung wurde der Schuldnerin ein allgemeines Veräußerungsverbot auferlegt.

Die Gesellschaft, eingetragen beim Amtsgericht Koblenz unter HRB 21355, wird durch ihren Geschäftsführer Torsten Uhlig vertreten. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 21 IN 17/25 geführt.

Gemäß § 21 Abs. 2 InsO ist es der Schuldnerin ab dem 5. März 2025 um 13:40 Uhr untersagt, Vermögensgegenstände zu veräußern oder auf andere Weise darüber zu verfügen. Das Verbot umfasst auch die Einziehung offener Forderungen, um eine weitere Verminderung der Insolvenzmasse zu verhindern.

Diese Maßnahme dient dem Schutz der Gläubigerinteressen und der geordneten Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Die weiteren Schritte im Verfahren bleiben abzuwarten.

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