Frage: Frau Bontschev, die BaFin hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, um die von der EIOPA festgelegten Anforderungen zur Meldung von Pensionsdaten umzusetzen. Welche Bedeutung hat diese Entscheidung für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV)?
Rechtsanwältin Bontschev: Diese Entscheidung bedeutet für EbAV vor allem eine erweiterte und standardisierte Datenmeldung an die Europäische Aufsichtsbehörde. Die EIOPA legt großen Wert auf einheitliche und detaillierte Berichtsanforderungen, um Risiken und Entwicklungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge EU-weit besser zu überwachen. Die Umsetzung durch die BaFin verpflichtet deutsche Pensionskassen und Pensionsfonds nun, sich an die neuen Datenanforderungen und Berichtsformate zu halten.
Frage: Die neue Allgemeinverfügung tritt am 5. März 2025 in Kraft. Was bedeutet das konkret für betroffene Unternehmen?
Rechtsanwältin Bontschev: Praktisch gesehen müssen sich Unternehmen rechtzeitig auf die neuen Meldepflichten vorbereiten. Die bisherige Allgemeinverfügung von 2019, die zuletzt 2020 geändert wurde, wird für Berichtszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, außer Kraft gesetzt. Das heißt, ab 2025 müssen neue Berichtsstandards erfüllt werden. Wer bis jetzt mit der alten Regulierung gearbeitet hat, muss seine Prozesse anpassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Frage: Welche Herausforderungen ergeben sich für die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung durch diese Änderungen?
Rechtsanwältin Bontschev: Die größte Herausforderung dürfte die technische und organisatorische Umsetzung der neuen Berichtspflichten sein. Es geht nicht nur um mehr Daten, sondern auch um eine detailliertere Struktur und die Einheitlichkeit der Meldungen auf europäischer Ebene. Das kann für kleinere Pensionskassen oder Pensionsfonds mit begrenzten Ressourcen ein erheblicher Mehraufwand sein. Zudem sind mögliche datenschutzrechtliche Fragen nicht zu unterschätzen, da sensible Finanz- und Kundendaten erfasst und weitergeleitet werden.
Frage: Welche Konsequenzen drohen Unternehmen, die sich nicht an die neuen Vorgaben halten?
Rechtsanwältin Bontschev: Wer die neuen Berichtspflichten nicht erfüllt, riskiert aufsichtsrechtliche Maßnahmen durch die BaFin. Das kann von Verwarnungen und Anordnungen bis hin zu Bußgeldern reichen. Zudem könnte eine unzureichende Datenmeldung auch Probleme mit der EIOPA nach sich ziehen, da die europäische Behörde die Berichtsqualität der nationalen Aufsichten überprüft. Unternehmen sollten die Umsetzung daher keinesfalls auf die leichte Schulter nehmen.
Frage: Welche Schritte empfehlen Sie betroffenen Unternehmen jetzt?
Rechtsanwältin Bontschev: Zunächst sollten Unternehmen die neuen Vorgaben genau prüfen und eine interne Bestandsaufnahme machen: Sind die aktuellen Meldeprozesse konform, oder sind Anpassungen erforderlich? Falls noch Unsicherheiten bestehen, sollte man frühzeitig mit der BaFin oder Fachexperten sprechen. Auch die Schulung von Mitarbeitern und die technische Aufrüstung für die neuen Meldeanforderungen sollten nicht unterschätzt werden. Eine frühzeitige Vorbereitung kann spätere Probleme vermeiden.
Frage: Sehen Sie langfristige Auswirkungen dieser neuen Regulierung?
Rechtsanwältin Bontschev: Ja, definitiv. Die Harmonisierung auf EU-Ebene dürfte in Zukunft noch weiter vorangetrieben werden, sodass sich EbAV auf noch umfassendere Meldeanforderungen einstellen müssen. Langfristig könnte dies die Transparenz und Vergleichbarkeit verbessern, aber kurzfristig bedeutet es für viele erst einmal zusätzlichen administrativen Aufwand.
Frage: Vielen Dank für Ihre Einschätzungen, Frau Bontschev!