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PRO SECURITY und Service GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 163 IN 20/25

Essen, 5. März 2025 – Das Amtsgericht Essen hat im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der PRO SECURITY und Service GmbH erste Sicherungsmaßnahmen ergriffen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Werner F. Mühlenbrock bestellt.

Die in Gelsenkirchen ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Hasan Omeirat, war im Bereich Bewachungsdienstleistungen, Reinigungsarbeiten, Facility-Management sowie Event- und Veranstaltungsmanagement tätig. Aufgrund finanzieller Schwierigkeiten wurde nun die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.

Gerichtliche Maßnahmen zur Sicherung der Insolvenzmasse

Um eine Benachteiligung der Gläubiger zu verhindern, hat das Gericht folgende Maßnahmen beschlossen:

  • Eingeschränkte Verfügungsbefugnis: Die Geschäftsführung darf nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über das Unternehmensvermögen verfügen.
  • Zahlungssperre: Drittschuldnern wird untersagt, weiterhin an die Schuldnerin zu zahlen. Stattdessen gehen alle Forderungen direkt an den Insolvenzverwalter.
  • Einziehung von Forderungen: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, Bankguthaben und offene Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und zu verwalten.

Wie geht es weiter?

In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage der PRO SECURITY und Service GmbH analysieren. Dabei wird geprüft, ob genügend Insolvenzmasse vorhanden ist, um ein reguläres Insolvenzverfahren zu eröffnen, oder ob eine Abweisung mangels Masse erfolgen muss.

Gläubiger sollten sich darauf einstellen, dass ihre Forderungen nun über die Insolvenzverwaltung koordiniert werden müssen. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das Gericht nach Abschluss der Prüfung treffen.

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