Aktenzeichen: 67a IN 328/24
Hamburg, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Hamburg hat den Insolvenzantrag der BAN International GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet, da die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, vertreten durch Geschäftsführerin Lene Anja Nielsen, wurde von ihren Gesellschaftern, der dänischen BAN International ApS mit Sitz in Kopenhagen sowie Bent Asbjörn Nielsen, getragen. Der Unternehmenszweck bestand in der Beteiligung an anderen Unternehmen und Gesellschaften.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Abwicklung des Unternehmensvermögens erfolgt. Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und müssen nun individuelle rechtliche Schritte einleiten, um ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wie geht es weiter?
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags bleibt die BAN International GmbH formal bestehen, ist jedoch weiterhin zahlungsunfähig. Sollte keine alternative Lösung zur Schuldenregulierung gefunden werden, droht dem Unternehmen die Löschung aus dem Handelsregister aufgrund fehlender wirtschaftlicher Aktivität.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg eingesehen werden.