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za:media GmbH: Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 2 IN 1130/25

Mannheim, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Mannheim hat die am 13. Februar 2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen sowie die vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der za:media GmbH aufgehoben.

Die in Mannheim ansässige Gesellschaft, vertreten durch Geschäftsführer Nitik Narang, hatte sich im Insolvenzverfahren befunden. Durch die Entscheidung des Gerichts entfallen nun sämtliche zuvor verhängten Verfügungsbeschränkungen und Aufsichtsmaßnahmen.

Bedeutung der Entscheidung

Die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung kann verschiedene Gründe haben, darunter:

  • Rücknahme des Insolvenzantrags durch die Schuldnerin
  • Ein Vergleich mit Gläubigern oder eine alternative Lösung zur Abwendung der Insolvenz
  • Fehlende Insolvenzmasse, wodurch eine Abweisung des Antrags mangels Masse droht

Wie geht es weiter?

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Mannheim eingesehen werden. Sollte die Insolvenz endgültig abgewiesen werden, bleibt das Unternehmen formal bestehen, ist jedoch möglicherweise weiterhin in finanziellen Schwierigkeiten.

Ob Gläubiger ihre Forderungen anderweitig durchsetzen müssen oder ob eine neue Insolvenzanmeldung bevorsteht, bleibt abzuwarten.

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