Aktenzeichen: 36c IN 8470/24
Berlin, 20. Februar 2025 – Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Antrag der Clinica Dell’Auto Fahrzeuginstandsetzung und Handel UG (haftungsbeschränkt) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein reguläres Insolvenzverfahren durchgeführt, da die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.
Die Gesellschaft mit Sitz in Berlin, vertreten durch Geschäftsführer Frank Gablenz, war im Bereich der Fahrzeuginstandsetzung, Reparatur, Restauration sowie dem Handel mit Fahrzeugen tätig. Aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten hatte sie selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Abwicklung der Unternehmensvermögen erfolgt. Gläubiger können ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden und müssen gegebenenfalls individuelle rechtliche Schritte einleiten, um Ansprüche durchzusetzen.
Rechtliche Möglichkeiten
Die Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist mit einer sofortigen Beschwerde angefochten werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Zustellung oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Charlottenburg eingesehen werden.
Mit der heutigen Entscheidung bleibt die Clinica Dell’Auto UG zwar formal bestehen, ist jedoch weiterhin zahlungsunfähig. Wie sich die weitere wirtschaftliche Lage des Unternehmens entwickelt, bleibt abzuwarten.