Dark Mode Light Mode

BodyPhoton GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 60 IN 88/24

Friedberg (Hessen), 4. März 2025 – Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der BodyPhoton GmbH mangels Masse abgewiesen. Damit wird kein Insolvenzverfahren eröffnet, da die finanziellen Mittel des Unternehmens nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken.

Die BodyPhoton GmbH, mit Sitz in Sulzbach, wurde von Geschäftsführer Peter de Gennaro vertreten. Bereits seit dem 28. August 2024 war das Unternehmen unter vorläufiger Insolvenzverwaltung, diese wurde jedoch mit der heutigen Entscheidung aufgehoben.

Bedeutung für Gläubiger und Geschäftspartner

Die Abweisung des Insolvenzantrags bedeutet, dass kein Insolvenzverwalter bestellt wird und keine geordnete Verwertung der Unternehmensvermögen erfolgt. Für Gläubiger stellt dies eine besondere Herausforderung dar, da sie ihre Forderungen nun nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmelden können.

Rechtliche Möglichkeiten

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer zweiwöchigen Frist sofortige Beschwerde eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Zustellung der Entscheidung oder – falls eine öffentliche Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach deren Veröffentlichung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Friedberg (Hessen) eingesehen werden.

Mit der heutigen Entscheidung bleibt die BodyPhoton GmbH formal bestehen, ist jedoch weiterhin zahlungsunfähig. Gläubiger müssen nun andere rechtliche Wege suchen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Kritische Analyse des Jahresabschlusses der GEDEA-Ingelheim GmbH & Co. Bürger-Windpark Waldalgesheim KG aus Anlegersicht

Next Post

Clinica Dell’Auto UG: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen