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MIS GmbH: Berichtigung des Beschlusses zur vorläufigen Insolvenzverwaltung

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 3 a IN 38/25 Lu

Ludwigshafen am Rhein, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein hat eine Berichtigung des Beschlusses vom 25. Februar 2025 zur vorläufigen Insolvenzverwaltung über das Vermögen der MIS GmbH vorgenommen.

Die Gesellschaft mit Sitz in Ludwigshafen am Rhein, vertreten durch Geschäftsführer Natan Brescianini, befindet sich im Insolvenzeröffnungsverfahren. Die vorläufige Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Katrin Kühne, wurde bereits mit der Verwaltung des Unternehmensvermögens betraut.

Berichtigung des Geschäftsführernamens

Das Gericht hat festgestellt, dass der Name des Geschäftsführers im ursprünglichen Beschluss fehlerhaft angegeben war. Die korrekte Schreibweise lautet „Natan Brescianini“. Diese Berichtigung erfolgt gemäß § 4 InsO in Verbindung mit § 319 ZPO.

Rechtliche Bedeutung

Die Berichtigung betrifft lediglich den formellen Teil des Beschlusses und hat keine Auswirkungen auf den weiteren Ablauf des Insolvenzverfahrens. Die vorläufige Insolvenzverwaltung bleibt bestehen, und die Insolvenzverwalterin führt weiterhin die Prüfung der wirtschaftlichen Lage der MIS GmbH durch.

Rechtsmittelbelehrung

Gegen die Berichtigung kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein oder beim Landgericht Frankenthal (Pfalz) eingelegt werden. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen.

Das Verfahren zur MIS GmbH bleibt damit weiterhin in der Phase der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die endgültige Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht noch aus.

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