Aktenzeichen: 1500 IN 10873/24
München, 3. März 2025 – Das Amtsgericht München hat den Antrag einer Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der OAG GmbH abgewiesen. Grund dafür ist das Fehlen ausreichender Insolvenzmasse, sodass die Verfahrenskosten nicht gedeckt werden können.
Die OAG GmbH, ansässig in der Balanstraße 154 in München, war im Bereich Garten- und Landschaftsbau, Baudienstleistungen sowie Tiefbauarbeiten tätig. Geschäftsführer Onisimos Karypidis stand dem Unternehmen vor, das nun – zumindest formal – dem Insolvenzverfahren entgeht.
Folgen für Gläubiger und Geschäftspartner
Die Entscheidung des Gerichts bedeutet, dass kein geordnetes Insolvenzverfahren stattfinden wird. Für Gläubiger stellt dies eine erhebliche Hürde dar, da keine Verwertung des Unternehmensvermögens erfolgt und offene Forderungen schwerer durchgesetzt werden können.
Rechtliche Möglichkeiten
Die antragstellende Gläubigerin sowie weitere Beteiligte haben die Möglichkeit, innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung, die Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet.
Der Fall der OAG GmbH zeigt erneut, dass nicht jedes wirtschaftlich angeschlagene Unternehmen zwangsläufig ein Insolvenzverfahren durchläuft. Ohne ausreichend verwertbare Mittel bleibt Gläubigern oft nur die individuelle Rechtsverfolgung gegen die Schuldnergesellschaft oder deren Vertreter.