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Stratego Anlageberatung GmbH: Insolvenzverfahren mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen: 1 IN 125/24

Kaiserslautern, 3. März 2025 – Das Amtsgericht Kaiserslautern hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Stratego Anlageberatung GmbH mit Sitz in Hochspeyer abgewiesen. Der Grund: mangelnde Masse. Damit sieht das Gericht keine ausreichenden Vermögenswerte, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Das Unternehmen, das unter der Geschäftsführung von Hans-Eberhard Volkmann stand, war bereits seit dem 17. Juli 2024 unter vorläufiger Verwaltung. Mit der heutigen Entscheidung wurden sämtliche Verfügungsbeschränkungen aufgehoben, sodass das Unternehmen nicht mehr der Kontrolle eines Insolvenzverwalters unterliegt.

Ende eines gescheiterten Verfahrens

Die Abweisung eines Insolvenzantrags wegen unzureichender Masse bedeutet in vielen Fällen das endgültige wirtschaftliche Aus für ein Unternehmen. Da nicht einmal genug Vermögen vorhanden ist, um die Verfahrenskosten zu decken, bleibt den Gläubigern oft nur der Verlust. Ob und in welcher Form noch Ansprüche durchgesetzt werden können, hängt von den individuellen rechtlichen Möglichkeiten der Betroffenen ab.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtliche Möglichkeiten für Betroffene

Gegen diese Entscheidung steht der Antragstellerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Diese muss innerhalb einer zweiwöchigen Notfrist beim Amtsgericht Kaiserslautern eingereicht werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Zustellung der Entscheidung oder – falls diese per öffentlicher Bekanntmachung erfolgt – zwei Tage nach Veröffentlichung.

Das Ende dieses Insolvenzverfahrens markiert somit auch das endgültige Scheitern eines Unternehmens, das einst als Anlageberatung am Markt agierte. Wie es für ehemalige Geschäftspartner, Gläubiger und betroffene Kunden weitergeht, bleibt abzuwarten.

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