Aktenzeichen: 810 IN 1775/24 C-33-
Frankfurt am Main, 4. März 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der CarCare GmbH vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet.
Das Unternehmen mit Sitz in der Hanauer Landstraße 423a, 60314 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 96025, wird durch Geschäftsführer Ralf Wurm vertreten.
Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wurde Rechtsanwältin Petra Heidenfelder bestellt. Sie übernimmt die Aufgabe, das Unternehmensvermögen zu sichern und eine geordnete Abwicklung oder mögliche Sanierung vorzubereiten.
Kontakt zur Insolvenzverwalterin:
📍 Adresse: Neue Mainzer Straße 1, 60311 Frankfurt am Main
📞 Telefon: 069/68 97 47 60
📠 Fax: 069/68 97 47 62 0
📧 E-Mail: frankfurt@schneidergeiwitz.de
🌍 Webseite: www.schneidergeiwitz.de
Gerichtlich angeordnete Maßnahmen
- Einschränkung der Verfügungsgewalt: Die Schuldnerin darf nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin über ihr Vermögen verfügen.
- Zahlungsstopp an die Schuldnerin: Drittschuldner – also Kunden oder Geschäftspartner mit offenen Verbindlichkeiten gegenüber der CarCare GmbH – dürfen keine Zahlungen mehr direkt an die Gesellschaft leisten. Diese sind ausschließlich an die Insolvenzverwalterin zu richten.
- Sicherung der Insolvenzmasse: Die Insolvenzverwalterin übernimmt die Verwaltung und Sicherung des Unternehmensvermögens, um eine geordnete Fortführung oder Abwicklung zu gewährleisten.
Rechtsmittel und weitere Verfahrensschritte
Die Antragstellerin sowie betroffene Gläubiger haben die Möglichkeit, binnen zwei Wochen Beschwerde gegen diese Entscheidung einzulegen. Zuständig ist das Amtsgericht Frankfurt am Main, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder eine geordnete Abwicklung erfolgen muss. Gläubiger und Geschäftspartner der CarCare GmbH werden gebeten, sich frühzeitig mit der Insolvenzverwalterin in Verbindung zu setzen, um ihre Forderungen zu koordinieren und sich über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.