Das Landgericht München I hat einer niederländischen Online-Apotheke die Werbung für eine sogenannte Abnehmspritze untersagt. Hintergrund ist eine Klage der Apothekerkammer Nordrhein, die sich gegen den unkontrollierten Vertrieb des Medikaments richtete. Kunden konnten die Spritze online bestellen, indem sie lediglich einen Fragebogen ausfüllten, ohne dass eine ärztliche Untersuchung oder eine persönliche Beratung stattfand.
Gericht kritisiert unzureichende medizinische Prüfung
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Fernbehandlung von Adipositas nicht den medizinischen Standards entspricht. Die Behandlung von Übergewicht und Adipositas ist ein komplexer medizinischer Prozess, der eine individuelle Diagnosestellung und eine umfassende Beratung erfordert. Ein Online-Fragebogen könne eine persönliche ärztliche Anamnese und Untersuchung nicht ersetzen.
Zudem besteht bei der Abnehmspritze ein erhebliches Risiko für Nebenwirkungen, das eine kontinuierliche ärztliche Überwachung erfordert. Das Landgericht München I sah in der Werbepraxis der Online-Apotheke daher eine potenzielle Gefährdung von Patienten.
Signalwirkung für den Online-Verkauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten
Dieses Urteil könnte weitreichende Konsequenzen für den Online-Handel mit verschreibungspflichtigen Medikamenten haben. In vielen Fällen werben Anbieter im Internet mit einfachen Bestellverfahren, die es Kunden ermöglichen, Medikamente ohne direkte ärztliche Konsultation zu erhalten. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht jedoch, dass auch digitale Apotheken strenge medizinische Standards einhalten müssen, um Patientensicherheit zu gewährleisten.
Die Apothekerkammer Nordrhein begrüßte das Urteil und betonte, dass der unkontrollierte Verkauf medizinischer Präparate über das Internet streng reguliert werden müsse. Patienten sollten sich bewusst sein, dass Medikamente, die ohne ärztliche Kontrolle verschrieben werden, erhebliche Gesundheitsrisiken mit sich bringen können.
Ob die niederländische Online-Apotheke gegen das Urteil in Berufung gehen wird, ist noch unklar. Die Entscheidung des Gerichts könnte jedoch weitreichende Folgen für den Online-Vertrieb verschreibungspflichtiger Medikamente haben und strengere Kontrollen durch Aufsichtsbehörden nach sich ziehen.