Aktenzeichen: K 42 IN 441/24
Das Amtsgericht Konstanz hat am 3. März 2025 den Insolvenzantrag der Hottenlocher „Der Hofladen.“ GmbH & Co. KG mit Sitz in Konstanz, Moltkestraße 3, abgelehnt.
Grund der Abweisung
Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass die finanziellen Mittel der Gesellschaft nicht ausreichen, um die Verfahrenskosten zu decken (§ 26 Abs. 1 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Konstanz, Insolvenzabteilung, eingereicht werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Die vollständigen Beschlüsse können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Konstanz eingesehen werden.